Kirchenverwaltung
Eine der Hauptaufgaben des Kirchenverwaltungsrates besteht darin, die notwendigen materiellen Voraussetzungen zur Durchführung einer ordnungsgemässen wie auch zeitgerechten Seelsorge zu schaffen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung und der Unterhalt der für die Seelsorge benötigten Räumlichkeiten sowie die Anstellung des Personals. Das oberste Organ der Kirchgemeinde, die Kirchbürgerversammlung, zu welcher der Kirchenverwaltungsrat jährlich einlädt, beschliesst hauptsächlich über finanzielle Angelegenheiten der Kirchgemeinde.